Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Finanzämter in Niedersachsen

Sonderfinanzämter:

Niedersachsen  
Zuständiges Finanzamt

Örtliche Zuständigkeit bei ausländischen Unternehmern

Für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer sowie den Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 EStG ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeits-
verordnung.

Dienstausweise des Außenprüfungsdienstes der niedersächsischen Steuerverwaltung

Die Bediensteten des Außenprüfungsdienstes der niedersächsischen Steuerverwaltung („Betriebsprüfung“) wurden im Frühjahr 2018 mit neuen Dienstausweisen im Scheckkartenformat ausgestattet.
Diese Dienstausweise ersetzen die bisherigen Ausweise in Papierform.

  Muster des neuen Dienstausweises
(PDF, 0,45 MB)

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