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Betriebsprüfung

1. Zeitnahe Betriebsprüfung

Der Begriff „zeitnahe Betriebsprüfung“ wird seit 2009 verwendet und beschreibt die zentrale Zielrichtung: Die Prüfungsdienste sollen gegenwartsnahe Zeiträume untersuchen. Zur Teilnahme an der zeitnahen Bp ist eine Complianceorientierung der Unternehmen weiterhin und fortlaufend die Grundlage. Ist ein Unternehmen dazu während oder nach einer zeitnahen Bp nicht mehr bereit, ist es für die Zukunft in das normale Prüfungsverfahren zu überführen. Die angebotenen Modelle sind unter anderem:


Jahrestaktprüfungen: Bei allen Großbetrieben in der Zuständigkeit der Finanzämter für Großbetriebsprüfung und bei Großbetrieben in der Zuständigkeit der Amtsbetriebsprüfung sowie der land− und forstwirtschaftlichen Zentralstellen kann im Jahrestakt geprüft werden. Ein Bedarf für eine jährliche Betriebsprüfung wird bei Fällen, die nicht regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt werden, nur in Ausnahmen vorliegen.

Auch das Modell der Jahrestaktprüfung sieht eine jährliche oder zweijährig stattfindende Betriebsprüfung mit kurzen Prüfungszeiträumen für mitwirkungsbereite Steuerpflichtige vor. Nähere Einzelheiten zu den individuellen Möglichkeiten sind in einem Faltblatt zur zeitnahen Bp niedergelegt.
Jährlich nutzen ca. 500 Großbetriebe diese Verfahren um eine frühzeitige Bestandskraft ihrer Bescheide zu erlangen.


Kooperativ ausgerichtete Konzernbetriebsprüfungen: Seit 2012 wird bei den Finanzämtern für Großbetriebsprüfung ein Vorgehen nach den Grundsätzen der kooperativ ausgerichteten Konzernbetriebsprüfung erprobt. Zu diesem Pilotprojekt wurde ein Merkblatt erstellt, das die Vorgehensweise für Konzerne mit einem Umsatz über 500 Millionen Euro erläutert.


 



2. Weitere Informationsschreiben

 

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