Artikel-Informationen
erstellt am:
08.02.2019
Steuerpflichtige können aber bereits jetzt ihre Steuererklärungen bei den Finanzämtern einreichen, eine Bearbeitung erfolgt ab März 2019. Eine vorherige Bearbeitung ist nicht möglich, da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auch ist die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern voraussichtlich erst im Laufe des Februars verfügbar.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.02.2019