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Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 bis zum 31. Juli 2019 verlängert

Bearbeitung der Erklärung für 2018 beginnt in den Finanzämtern Anfang März


Die Steuerpflichtigen haben erstmals die Möglichkeit, ihre Jahressteuererklärungen für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 abzugeben. Die Abgabe kann damit bis zu zwei Monaten später erfolgen als bisher. Die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige endet am 29. Februar 2020.

Steuerpflichtige können aber bereits jetzt ihre Steuererklärungen bei den Finanzämtern einreichen, eine Bearbeitung erfolgt ab März 2019. Eine vorherige Bearbeitung ist nicht möglich, da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auch ist die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern voraussichtlich erst im Laufe des Februars verfügbar.

Lesen Sie weiter in der Pressemitteilung des Niedersächsichen Finanzministeriums vom 8. Februar 2019...


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2019

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