Umstellung des Verfahrens: Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (§ 48b EStG) werden zentral versandt
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (§ 48b EStG) können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden. Grund ist die bundesweit einheitliche Umstellung des Verfahrens zur zentralen Speicherung der Freistellungsdaten. mehr

