Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG)

Übersicht zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG)

Die zumutbare Belastung beträgt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte

bis
15340 €

über
15340
bis 51130

über
51130

bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und nach dem ... besteuert werden

... Grundtarif ...

5

6

7

... Splittingtarif...

4

5

6

bei Steuerpflichtigen mit...

...einem oder zwei Kindern *

2

3

4

...mit drei oder mehr Kindern *

1

1

2

vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte

* Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld hat.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln