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Kraftfahrzeugsteuer

Mit Ablauf des 14. Februar 2014 ist die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übergegangen. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sind ab diesem Zeitpunkt die Hauptzollämter. Einzelheiten zu dem jeweils zuständigen Hauptzollamt entnehmen Sie bitte dem Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de

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